Rechtsanwalt Bernd Schmidt

 

Herr Bernd Schmidt hat in der Zeit von 1982 bis 1986 an der Humboldt Universität Berlin die Fachrichtung Rechtswissenschaft studiert und den akademischen Grad eines Diplom-Juristen erworben. Seit August 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Im Jahre 2001 erwarb er den Titel Fachanwalt für Familienrecht. Er ist vor allem auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Erb- sowie das Miet- und Pachtrecht.